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Wirtschaftsstrafrecht (White Collar Crime)

Über das Rechtsgebiet

Mit ihren Worten: „Das Recht des Stärkeren, ist das stärkste Unrecht“ traf Marie von Ebner-Eschenbach den Nagel auf den Kopf.

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts und stehen ihnen als Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger zur Seite – von der Ermittlungsphase bis hin zum Freispruch, durch alle Instanzen hinweg.

Der Fachbereich Wirtschaftskriminalität befasst sich mit der Bewältigung von Unternehmenskrisen, die durch strafrechtlich relevante Handlungen verursacht wurden. Solche Handlungen betreffen in der Regel die gesamte Organisation und destabilisieren das Management, die Motivation der Mitarbeiter sowie das Vertrauen von Stakeholdern, Auftragnehmer und der Kunden.

Key Services

Über unsere Beratungstätigkeit

Sowohl im beruflichen Alltag von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Amtsträgern als auch im privaten Umfeld jeder Person können Situationen entstehen, die eine frühzeitige Einschaltung von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern – bereits vor dem ersten Kontakt mit der Kriminalpolizei – erforderlich machen. Sollte ein solcher Fall eintreten, steht Ihnen unser Expertenteam in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechts, als verlässlicher Partner zur Seite. Darüber hinaus bieten wir umfassende Unterstützung in finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie in allen Phasen des Finanzstrafverfahrens.

Unsere fundierte Kenntnis des österreichischen Strafjustizsystems und unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden gewährleisten eine optimale Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten. 

Unsere deliktischen Schwerpunkte umfassen Betrugsdelikte wie Betrug und schweren Betrug (§ 146 StGB und § 147 StGB), Abrechnungsbetrug und Anlagebetrug,  Onlinebetrug, Subventionsbetrug sowie Sozialversicherungsbetrug (§ 153c und § 153d StGB) sowie Vermögensdelikte wie  Unterschlagung (§ 134 StGB), Untreue und Veruntreuung (§ 153 StGB und § 133 StGB), Betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 156 StGB und § 159 StGB) sowie Finanzdelikte und Geldwäschedelikte wie Bilanzstrafrecht (§ 163a StGB), Geldwäsche (§ 165 StGB), Delikte aus dem Arbeits- und Unternehmensstrafrecht wie Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB),  Arbeitsstrafrecht und Betriebsunfälle, Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von Berufsgeheimnissen (§ 121 StGB und § 122 StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB). 

Ebenso schreiten wir regelmäßig in behördlichen Verfahren der öffentlichen Körperschaften und des Finanzamts (Finanzpolizei) als Vertreter bzw. Verteidiger ein.