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Informationen für Insolvenzgläubiger
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass eine sofortige individuelle Beantwortung der zahlreichen Anfragen nicht möglich ist, weshalb in Beantwortung der häufigsten Fragen nachfolgende Informationen bereitgestellt werden.
Für die Kontaktaufnahme in in Insolvenzverfahren mit uns als Insolvenzverwalter bitten wir Sie Ihre Anfrage ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse insolvenzen@presl.at zu richten.
Allgemeines
Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen folgenden Verfahrensarten:
- Konkursverfahren
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
- Schuldenregulierungsverfahren
Dabei fungiert der Begriff „Insolvenzverwalter“ als Überbegriff für Masse- und Sanierungsverwalter. Von einem „Masseverwalter“ spricht man im Konkurs- und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, während im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ein sog „Sanierungsverwalter“ bestellt wird.
Insolvenzeröffnungen werden in der Ediktsdatei der Republik Österreich (edikte.justiz.gv.at) veröffentlicht. Selbiges gilt auch für Beschlüsse (z.B. Masseunzulänglichkeit) des Insolvenzgerichtes.
Wirtschaftstools sowie die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (siehe unten) bieten ebenso „Insolvenzticker“ bzw. Schnellinformationen (für ihre Mitglieder) an.
Im Insolvenzverfahren wird zwischen Insolvenzgläubigern, Massegläubigern sowie Aus- und Absonderungsgläubigern unterschieden. Als Gläubiger werden grundsätzlich alle Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Forderungen gegenüber dem Schuldnerunternehmen haben.
Insolvenzgläubiger
Als Insolvenzgläubiger werden jene Gläubiger eingestuft, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung einen vermögensrechtlichen Anspruch (Insolvenzforderung) gegen den Insolvenzschuldner haben. Derartige Ansprüche sind als Insolvenzforderung entsprechend anzumelden
Massegläubiger
Gläubiger von Forderungen, die nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (Masseforderungen), sind Massegläubiger und grundsätzlich direkt aus der Insolvenzmasse zu befriedigen.
Aussonderungsgläubiger
Aussonderungsrechte bestehen an Sachen, die sich zur Insolvenzeröffnung zwar in der Insolvenzmasse befinden, jedoch nicht im Eigentum des Insolvenzschuldner sind. (Bsp. Eigentumsvorbehalte)
Absonderungsgläubiger
Absonderungsrechte räumen einem Gläubiger ein Recht auf eine bevorzugte Befriedigung aus bestimmten Sachen des Schuldners ein. (Bsp. Pfandrechte)
Forderungsanmeldung
Anmeldungen von Insolvenzforderungen sind innerhalb der Anmeldefrist ausschließlich beim zuständigen Insolvenzgericht einzubringen. Die Anmeldefrist, das Insolvenzgericht sowie das jeweilige Aktenzeichen kann der Veröffentlichung in der Ediktsdatei entnommen werden.
Für die Anmeldung ist eine Pauschalgebühr in Höhe EUR 25,00 zu entrichten. Nur bei Gericht ordnungsgemäß eingebrachte Forderungsanmeldungen in deutscher Sprache werden in das Anmeldeverzeichnis aufgenommen und können nach Anerkenntnis durch die Insolvenzverwalterin bei Verteilungen (bitte Kontonummer samt IBAN und BIC angeben!) berücksichtigt werden.
Es wird ersucht, allfällige fremdsprachige Beilagen in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Formulare für die Anmeldung der Forderung finden Sie unter: https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/3
Es wird auf die Möglichkeit der Beauftragung eines der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände hingewiesen. (siehe unten)
Gläubigerschutzverbände
Die vier bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden Österreichs, welche eine besondere Bedeutung bei der Insolvenzvertretung haben, da sie besondere Vorrechte, etwa hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht und im Vertretungsrecht sowie bei Insolvenzverfahren – sowohl bei einer Unternehmens-Insolvenz als auch bei einem Privatkonkurs genießen. Die vier derart bevorrechteten Gläubigerschutzverbände sind: (Links für das Bundesland Tirol)
Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC)
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA)
Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen übernimmt dabei in Insolvenzverfahren die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmer:innen und unterstützt gleichzeitig bei der Beantragung von Insolvenz-Entgelt.