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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Über das Rechtsgebiet

„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare ….“ (dt. Sprichwort)“

Trotz mannigfacher Digitalisierung in allen Belangen bleibt eines – und sei es nun nur oft nur noch virtuell – das Formular.

Gerade die COVID-19-Pandemie bzw. die dadurch geschaffenen unterschiedlichen (wirtschaftlichen) Hilfen machen deutlich, dass unser Behördenwesen ohne bestimmten Antrag keine Erledigungen durchzuführen vermag.

Unternehmer / Unternehmen sind in unzähligen Bereichen mit dem öffentlichen Recht, insbesondere mit diversen Auflagen und Genehmigungsnotwendigkeiten konfrontiert.

Die Ausgestaltung dieser öffentlich-rechtlichen Lösungen unter einem wirtschaftlichen Aspekt zu konzipieren sowie die Durchsetzung im „Behördendschungel“ verlangt ein hohes Maß an juristischer Kreativität.

Key Services

Über unsere Beratungstätigkeit

Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Strategien und Lösungen in betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungsverfahren, Projektrealisierungen, Anzeigeverfahren, Gewerbeberechtigungsverfahren (Berufszulassungen) sowie als Vertreter in verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor den Bezirkshauptmannschaften (BH), Landesverwaltungsgerichten (LVwG), Bundesverwaltungsgericht (BVwG), Bundesfinanzgericht (BFG), Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Im gewerblichen Bereich sind es Anträge zur Anmeldung eines Gewerbes oder einer Betriebsanlage, die Anmeldung einer Steuernummer, einer Sozialversicherungsnummer, eines Dienstgeberkontos oder Nachbarrechte in einem Bau- oder gewerberechtlichen Verfahren.

Jede Gemeinderechnung, jede Baugenehmigung, jeder Steuerbescheid und jede Zahlungsaufforderung von Behörden sind verwaltungsrechtliche Akten.

Die viel versprochene Entbürokratisierung hat bis jetzt jedenfalls nicht stattgefunden, ich persönlich sehe in der Digitalisierung nur die Verschiebung des Papieraktes in virtuelle Ordner in einem globalen Rechnersystem.

Der Weg zu behördlichem Handeln ist nicht leichter geworden. Gerne beraten und unterstützen wir Sie in verwaltungsrechtlichen Fragen vor allem in gewerberechtlichen Angelegenheiten.

Gerne überprüfen wir für Sie die erhaltene Strafe und unterstützen Sie dabei, ein lösungsorientiertes Rechtsmittel zu verfassen. Es sei dabei gesagt, dass sich ein Rechtsmittel in sehr vielen Fällen lohnt.

Durch die Erhebung eines solchen Rechtsmittels erreichen Sie entweder die Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder zumindest eine Reduzierung der Strafe.

Legen Sie ein Rechtsmittel ein, kommt es zu einem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren in dem ein gründliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. In einem solchen Ermittlungsverfahren führt die Verwaltungsbehörde ein Beweisverfahren durch, wobei die Angaben, Daten und Beweise genau überprüft werden.

Die Hauptgebiete unserer Tätigkeiten im Verwaltungsstrafrecht beziehen sich auf das Straßenverkehrsrecht (Anonymverfügung, …), das Führerscheinrecht (Führerscheinentzug, …), das Güterbeförderungrecht (Güterverkehr, …) sowie das Gewerberecht (Verstöße gegen die GewO).

Wir helfen Ihnen gerne dabei, gegen die ausgesprochene Strafe zu wehren und vertreten Sie vor der Verwaltungsbehörde, den Verwaltungsgerichten sowie dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof.