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Arbeitsrecht & Sozialrecht

Über das Rechtsgebiet

Das Arbeitsrecht deckt das gesamte Spektrum der rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Es umfasst individuelle Arbeitsverhältnisse sowohl mit öffentlichen als auch privaten Arbeitgeber sowie die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen an unternehmerischen Entscheidungen.

Die Veränderungen und Anforderungen des Arbeitsmarktes erfordern eine kontinuierliche Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Angesichts der zentralen Bedeutung für den unternehmerischen Erfolg ist eine sorgfältige und nachhaltige Gestaltung der arbeitsrechtlichen Beziehungen notwendig.

Ebenso ist Österreich ein Sozialstaat, in dem jeder Bürger soziale Sicherheit und Gerechtigkeit erhält. Dem Menschen Sicherheit in Form von Sozialleistungen zu gewähren, ist der Schwerpunkt des Sozialrechts, das auf den Grundsätzen Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und allgemeine Sozialförderung fußt.

Im Sozialrecht stehen wir ihnen in allen sozialrechtlichen Belangen zur Verfügung, insbesondere in Belangen von sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitigkeiten.

Key Services

Über unsere Beratungstätigkeit

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht und möchten kompetent & lösungsorientiert beraten werden? Wir unterstützen Arbeitsgeber, Arbeitsnehmer, Vertragsbedienstete, Führungskräfte sowie Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Von von der Vertragsgestaltung und -überprüfung, über alltägliche Fragen des Arbeitsrechts wie Arbeitszeit, Gehalt, Mutterschutz und Elternteilzeit, Mobbing, etc. bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, u.a. die Vorbereitungen von Kündigungen und Beendigungen von Arbeitsverträgen und die damit verbundenen Rechtsfragen.