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Eherecht & Familienrecht

Über das Rechtsgebiet

Das Familienrecht in Österreich umfasst das Eherecht, Unterhaltsrecht, Obsorge- und Adoptionsrecht und regelt somit die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind, sowie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse, und mehr.

Das Familienrecht ist ein Teil vom Zivilrecht. In unserer Kanzlei im Zillertal unterstützen Sie die Experten der PRESL Rechtsanwalt GmbH  auch bei Vermögensstreitigkeiten und bei der Vertretung vor dem Bezirksgericht.

In emotional heiklen Angelegenheiten, wie dem Familienrecht und Eherecht oder einer Scheidung, ist es besonders wichtig, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Blick zu behalten und die auf ihre Situation individuell zugeschnittene Lösung zu finden.

Key Services

Über unsere Beratungstätigkeit

Da es im Familienrecht oft um besonders schutzwürdige Personen geht, ist eine Rechtsberatung unter den Gesichtspunkten der Diskretion, des Vertrauens und des Kindeswohls für uns höchste Priorität. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise ihre Interessen durchzusetzen.

Ratsam ist hier auch, schon vor der Ehe etwaige Vereinbarungen zu gestalten, um später auftretende Probleme während einer allfälligen Scheidung zu vermeiden. Hierzu kann ich Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen meine professionelle Rechtshilfe anbieten. 

Ein Ehevertrag, auch als Ehepakt bekannt, ist ein juristisches Dokument, das die Vereinbarungen zwischen Ehepartnern in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten und Vermögensaufteilung festhält. Solche Vereinbarungen können individuell gestaltet werden und müssen nicht den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dies ermöglicht es Ehepaaren, ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen, insbesondere wenn einer der Partner erhebliches Vermögen besitzt oder beteiligt ist.

Die Vorteile einer einvernehmlichen Ehescheidung gegenüber einem streitigen Scheidungsprozess liegen besonders im zeitlichen, aber vor allem im persönlichen Aufwand. Eine einvernehmliche Scheidung wird im Normalfall rascher abgeschlossen als ein streitiges Verfahren, ferner dürfen Sie hier mit weniger Kosten rechnen.

Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung müssen die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden. Gerne stehe ich Ihnen hierfür als kompetente Rechtsstütze zur Verfügung und helfe Ihnen bei der Verfassung der Scheidungsfolgenvereinbarung, besonders bei der Regelung der Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, dem Obsorge- und Kontaktrecht gemeinsamer Kinder sowie der Aufteilung des Vermögens und allfälliger Schulden.