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Vertragsrecht & Vertragsmanagement
Über das Rechtsgebiet
Rechtsanwälte können sämtliche Vertragsdokumente errichten und gegebenenfalls auch entsprechend durchführen. Die Meinung, Verträge könnten nur durch Notare erstellt werden, ist ein viel geglaubter Irrtum. Es gelten ebenso dieselben Abrechnungstarifsätze.
Key Services
- Entwicklung & Erstellung von Übergabe- und Schenkungsverträgen
- Entwicklung & Erstellung von Kaufverträgen
- Entwicklung & Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen
- Entwicklung & Erstellung von Baurechtsverträgen, Bauträgerverträgen
- Entwicklung & Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Entwicklung & Erstellung von Dienstbarkeitsverträgen
- Entwicklung & Erstellung von Vorsorgevollmachten (Nachfolgeplanung)
- Entwicklung & Erstellung Eheverträge und Partnerschaftsverträge
- Entwicklung & Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Prüfung & Begutachtung von Verträgen aller Art
- Vertragsdurchführung "Verbücherung" (Grundbuch, Firmenbuch, udgl.)
- Einholung von gerichtlichen und sonstigen behördlichen Genehmigungen
- Treuhändige Abwicklung von Verträgen (Mitglied des Treuhandverbandes)
Über unsere Beratungstätigkeit
In nahezu allen modernen Privatrechtsordnungen gilt der Grundsatz, dass das, was die Vertragsparteien vereinbart haben, als verbindlich anzusehen ist. Dies steht unter dem übergeordneten Prinzip der Vertragsfreiheit bzw. der Privatautonomie.
Die rechtlichen Angelegenheiten einer Person werden daher durch Rechtsgeschäfte gestaltet. Ein solches Rechtsgeschäft oder ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten. Mit dem Abschluss eines Vertrages erklären sich die Parteien einvernehmlich damit einverstanden, dass ein für sie verbindliches Recht entsteht, das als individuelle Rechtsquelle gilt.
Es existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgeschäften und Verträgen. Kommt ein Rechtsgeschäft beispielsweise allein durch die Willenserklärung einer Partei zustande, handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. eine Kündigung), während bei übereinstimmenden Erklärungen beider Parteien ein zweiseitiges Rechtsgeschäft entsteht (z.B. Kaufvertrag oder Dienstvertrag). Rechtsgeschäfte können entgeltlich (z.B. Mietvertrag) oder unentgeltlich (z.B. Schenkungsvertrag) sein.
Das zentrale Element jedes Rechtsgeschäftes oder Vertrages ist das Vorliegen übereinstimmender Willenserklärungen der Parteien. Obwohl viele Verträge auch mündlich geschlossen werden können, wird aufgrund der Notwendigkeit dieser Übereinstimmung schriftlichen Verträgen der Vorzug gegeben. Ein ausführlicher schriftlicher Vertrag, der von allen Parteien unterzeichnet ist, minimiert das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Notaren und Rechtsanwälten besteht darin, dass Notare nicht vor Gericht auftreten. Rechtsanwälte mit Prozesserfahrung haben daher den Vorteil, ihre Expertise aus der Prozessführung bei der Vertragsgestaltung einbringen zu können. Dies betrifft unter anderem die Formulierung von Klauseln, die auch vor Gericht Bestand haben, sowie die Gestaltung von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln oder die Einschränkung möglicher Schadenersatzansprüche.
Dank unserer Prozesserfahrung als Rechtsanwälte sind wir in der Lage, optimal zu beurteilen, welche vertraglichen Bestimmungen vor den Höchstgerichten Bestand haben und wie sie zu formulieren sind. Bei der Gestaltung solcher Klauseln spielen nicht nur rechtliche, sondern auch strategische Überlegungen eine Rolle. Durchdachte und rechtlich einwandfreie Verträge schützen Sie bestmöglich vor unerwarteten Überraschungen, Schadenersatzansprüchen oder Anfechtungen.
Die Kombination aus Wissen und Erfahrung sowohl im konsensualen Vertragsabschluss als auch in streitigen Auseinandersetzungen gibt Ihnen die Sicherheit, rundum bestens betreut zu werden.
Als prozesserfahrene Rechtsanwälte bieten wir Ihnen nicht nur das notwendige Fachwissen in der Vertragserstellung, sondern auch die wertvolle Erfahrung aus der Führung von Gerichts- und Schiedsverfahren.
Unser Ziel ist es, das Streitpotential von Anfang an zu minimieren, indem wir klare, faire und rechtssichere Vertragsformulierungen erarbeiten.
Die Expert:innen der PRESL Rechtsanwalt GmbH unterstützen Sie selbstverständlich bei der Erstellung, Anpassung, Entwicklung und Prüfung von unternehmensbezogenen Verträgen, wie etwa Anteilsabtretungsverträge, Gesellschaftsverträge, Anteilskaufverträge, Zessionsverträge, Liegenschafts- und Immobilienkaufverträge, Bauträgerverträge nach BTVG, Wohnungseigentumsverträge, Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen, Kreditverträge, Darlehensverträge oder Mietverträge.
Ebenso Umfasst unsere Tätigkeit die treuhändige Abwicklung nach den Regulierungen des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer, die Einholung von sämtlichen, zur Durchführung benötigten Unterlagen, Bescheiden und behördlichen Freigaben (bsp. Erklärung nach TGVG) und zu guter Letzt die Durchführung des Vertrages beispielsweise im öffentlichen Grundbuch oder Firmenbuch. (Verbücherung)