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Vorsorgevollmacht

Besser jetzt vorsorgen

Leider setzt sich mit diesen Fragen kaum jemand auseinander, schon gar nicht, wenn man sich derzeit bester Gesundheit erfreut.

Die Zahl der Sachwalterschaften in Österreich nahm in den vergangenen Jahren immer wieder zu. Denn früher wurde für jemanden, der keine Entscheidungen mehr für sich selbst treffen kann, in der Regel ein Sachwalter bestellt.

Dies bedeutete für Betroffene eine erhebliche und womöglich nie endende Einschränkung im Alltag. Noch schlimmer wurde die Situation, wenn es sich beim vom Gericht bestellten Sachwalter um eine Person handelte, der man nicht vertraut. All diese Probleme wurden zum Anlass genommen, das Sachwalterrecht umfassend zu reformieren. 

Das 2. Erwachsenenschutzgesetz (2. ErwSchG) bringt seit 1. Juli 2018 eine Reihe von Neuerungen. (Text oerak.at)

Die vier Säulen der Vertretung

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© Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung – welche der bisherigen Sachwalterschaft am ähnlichsten ist und damit zu den gravierendsten Einschränkungen für Betroffene führt – soll erst dann zur Anwendung kommen, wenn wirklich keine andere Vertretungsalternative in Frage kommt.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Mit der gesetzlichen Erwachsenenvertretung können nächste Angehörige als Vertreter bestellt werden. Diese Vertretungsform wird nur auf drei Jahre befristet und müsste bei Bedarf erneuert werden.

Gewählte Erwachsenenvertretung

Die gewählte Erwachsenenvertretung gibt Betroffenen im Vergleich zur bisherigen Sachwalterschaft bedeutend mehr Möglichkeiten für eine möglichst eigenständige Alltagsgestaltung. Allerdings dürfen Betroffene für diese Art der Vertretung bloß „gemindert entscheidungsfähig“ sein. Das heißt, hier müssen Sie noch in der Lage sein, die Bedeutung und Folgen der Bevollmächtigung grundsätzlich zu verstehen.

Vorsorgevollmacht

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich hingegen nach wie vor um DAS Instrument, mit welchem Sie Ihre Angelegenheiten noch VOR Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit selbst regeln können.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie noch heute festlegen, wer in Ihrem Namen und in welchen Lebensbereichen für Sie handeln und entscheiden darf, wenn Sie eines Tages selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Grundsätzlich kann jeder Erwachsene vorsorgebevollmächtigt sein. Achtung: Einige Personen sind hier allerdings ausgenommen (zB Pfleger in einem Heim).

Beim Vorsorgebevollmächtigten sollte es sich jedenfalls um eine Person handeln, zu der Sie ein gutes Vertrauensverhältnis haben. Es können auch mehrere Personen vorsorgebevollmächtigt sein.

Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Wirkungsbereich des Vorsorgebevollmächtigten sehr individuell geregelt werden kann. Sie können die betreffende Person für einzelne Rechtsgeschäfte (zB Liegenschaftsverkauf) oder für bestimmte Arten von Angelegenheiten (zB Verwaltung Ihres Vermögens) einsetzen.

Zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht müssen Sie Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Zeitpunkt der Errichtung entscheidungsfähig sein und darüber hinaus gewisse Formvorschriften einhalten. Die Vorsorgevollmacht muss nach neuer Rechtslage höchstpersönlich und schriftlich errichtet werden!

Sie müssen in Ihrer Vorsorgevollmacht genau anführen, wer welche Angelegenheiten für Sie erledigen darf.

Unter anderem sollte enthalten sein:

  • Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer Ihrer Vertrauensperson
  • Genaue Festlegung des Aufgabenbereiches Ihrer Vertrauensperson (zB Festlegung von Pflegeleistungen, Vertretung vor Behörden, Vertretung in finanziellen Angelegenheiten)

 

Wenn Ihr Vorsorgefall eintritt – Sie also Ihre Entscheidungsfähigkeit eines Tages verlieren – muss dies ebenfalls im ÖZVV eingetragen werden. Erst mit dieser Eintragung wird Ihre Vorsorgevollmacht wirksam. Zur Bescheinigung, dass Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, muss zudem ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.

Text &  Inhalt (c) by Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, www.rechtsanwaelte.at