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Verwaltungsrecht & Verwaltungsstrafrecht

Über das Rechtsgebiet

„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare ….“ (dt. Sprichwort)

Trotz mannigfacher Digitalisierung in allen Belangen bleibt eines – und sei es nun nur oft nur (noch) virtuell – das Formular.

Das Verwaltungsrecht begleitet uns Bürger täglich, Geburtsurkunde, Reisepass, Führerschein, Zulassungsnachweis, Heiratsurkunde, Zeugnisse und Prüfungsnachweise, Sterbeurkunde, erst das jeweilige Dokument macht uns zumindest formal zu dem, was wir sind.

Jede Gemeinderechnung, jede Baugenehmigung, jeder Steuerbescheid und jede Zahlungsaufforderung von Behörden sind verwaltungsrechtliche Akten.

Die viel versprochene Entbürokratisierung hat bis jetzt jedenfalls nicht stattgefunden, ich persönlich sehe in der Digitalisierung nur die Verschiebung des Papieraktes in virtuelle Ordner in einem globalen Rechnersystem.

Zu schnell? Abgelenkt? Eine Anonymverfügung, eine Strafverfügung oder -erkenntnis haben nicht immer ihre volle Richtigkeit.

Unser Anliegen ist es auch hier, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in Behördenakten immer wieder zu überprüfen bzw. durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen.  Der Schutz von Menschen- und Grundrechten muss immer anwaltliche Priorität sein. 

Willkür und Missbrauch dürfen nie – auch nicht infolge von Routine oder Arbeitsüberlastung – einen Entscheidungsprozess prägen.

Key Services

Über unsere Beratungstätigkeit

Das Verwaltungsrecht ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet und es ist für den Bürger oft sehr schwer, den Überblick zu bewahren. Mein fachliches Know-How und meine mehrjährige praktische Erfahrung im Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren bilden die Basis für meine Rechtsberatung und Rechtsvertretung, sei es vor Behörden, Verwaltungsgerichten oder vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Im Verwaltungsrecht unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das sind in erster Linie das Verfahrensrecht vor Behörden, Verwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshof, und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das besondere Verwaltungsrecht regelt einzelne Sachbereiche, wie zum Beispiel Gewerberecht, Wasserrecht, Raumordnungsrecht und Baurecht, Sicherheitspolizeigesetz, um einige zu nennen. Es gibt hier zahlreiche spezielle Gesetze, Verordnungen und Normen, die jeden Bürger, sowohl Privatperson als auch Unternehmer, betreffen und berücksichtig werden müssen.

Gerne überprüfen wir für Sie die erhaltene Strafe und unterstützen Sie dabei, ein lösungsorientiertes Rechtsmittel zu verfassen. Es sei dabei gesagt, dass sich ein Rechtsmittel in sehr vielen Fällen lohnt.

Durch die Erhebung eines solchen Rechtsmittels erreichen Sie entweder die Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder zumindest eine Reduzierung der Strafe.

Legen Sie ein Rechtsmittel ein, kommt es zu einem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren in dem ein gründliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. In einem solchen Ermittlungsverfahren führt die Verwaltungsbehörde ein Beweisverfahren durch, wobei die Angaben, Daten und Beweise genau überprüft werden.

Die Hauptgebiete unserer Tätigkeiten im Verwaltungsstrafrecht beziehen sich auf das Straßenverkehrsrecht (Anonymverfügung, …), das Führerscheinrecht (Führerscheinentzug, …), das Güterbeförderungrecht (Güterverkehr, …) sowie das Gewerberecht (Verstöße gegen die GewO).

Wir helfen Ihnen gerne dabei, sich gegen die ausgesprochene Strafe zu wehren und vertreten Sie vor der Verwaltungsbehörde, den Verwaltungsgerichten sowie dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof.