Home / Strafrecht & Strafverteidigung
Erfahren Sie hier mehr über ...
Strafrecht & Strafverteidigung
Über das Rechtsgebiet
Um mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen, muss nicht erst eine schwere Gewalttat vorliegen – es genügen schon kleinere Delikte. Kommt es zu einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Hausdurchsuchung, ist schnelles Handeln gefragt.
Das Strafrecht kann für Laien auf den ersten Blick sehr unübersichtlich wirken. In der Praxis erweist es sich oft sogar als noch komplexer. Umso wichtiger ist es, sich in dieser schwierigen Ausnahmesituation an erfahrene Experten zu wenden.
Ein Strafverfahren mit unangenehmem Ausgang muss nicht immer zwangsläufig das Ende aller Hoffnungen für einen Straftäter bedeuten. Unser Rechtssystem hält für besondere Konstellationen besondere Rechtswege bereit. Gerne beraten und begleiten wir Sie kompetent auf dem steinigen Weg eines Strafprozesses.
Haft und andere Zwangsmaßnahmen greifen ebenso massiv in Grundrechte ein wie meist das Strafurteil selbst.
Leider lassen eingefahrene und behördliche Gewohnheiten in der Strafjustiz manchmal den Blick für die Besonderheiten der in der Verfassung verankerten Grundrechte verblassen. Art 6 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gewährleistet jedermann das Recht auf ein faires Verfahren. Diese Maxime immer zu beobachten und einzumahnen oder notfalls Verletzungen dagegen zu bekämpfen, ist anwaltliche Pflicht!
In einem Strafverfahren hat nicht nur der Angeklagte umfassende Rechte, die es immer wieder zu beachten gilt, sondern auch das bzw. die Opfer.
Gerne begleiten wir auch Betroffene von strafrechtlichen Taten durch das Strafverfahren, machen die berechtigten Ansprüche geltend und können, infolge enger Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen eine umfassende Beratung anbieten.
Key Services
- Verteidigung in Gewaltdelikten (Körperverletzung, Raufhandel, ...)
- Verteidigung in Eigentumsdelikten (Diebstahl, Entwendung, ...)
- Verteidigung in Suchtmitteldelikten (SMG)
- Verteidigung in Wirtschafts- und Finanzstrafsachen
- Verteidigung in Straftaten gegen die Freiheit (Nötigung, gefährliche Drohung, ...)
- Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, ...)
- Verteidigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- Verteidigung von Jugendlichen in Jugendstrafsachen
- Vertretung von Opfern und Privatbeteiligten
- Wahrnehmung Ihrer Rechte in Untersuchungshaft bzw. Haft oder Hausdurchsuchung
- Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft
- Opferschutz
Über unsere Beratungstätigkeit
Sie haben eine Vorladung erhalten? Ihre Räumlichkeiten wurden durchsucht? Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen? Sollten Sie einer Straftat bezichtigt werden, steht Ihnen vor dem Gesetz ein Schweigerecht zu. Sie müssen sich also nicht selbst belasten. Ebenso steht Ihnen das Recht zu, einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Unsere Experten:innen vertreten Sie vor allen Behörden, der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, in Haftsachen vor dem Haftrichter, im gesamten Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie im Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten und vor dem Obersten Gerichtshof.
Als Strafverteidiger hat man insbesondere die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Beschuldigten- oder Opferrechte eingehalten werden und die Angaben der Verfahrensbeteiligten bei Unstimmigkeiten zu hinterfragen.
Als Ihre rechtlichen Partner im Zillertal sowie im gesamten Bundesgebiet haben wir uns auf die rechtliche Beratung ebenso spezialisiert wie auf die Vertretung. Wir engagieren uns bereits seit vielen Jahren als Rechtsanwalt für Strafrecht, folglich verfügen wir über lange Erfahrung in unserer Funktion als Strafverteidiger. Dabei fungieren wir nach ausführlicher Beratung als Vertretung unserer Mandanten im sogenannten Ermittlungsverfahren, das entweder infolge einer Anzeige oder von Amts wegen, vonseiten der Staatsanwaltschaft eingeleitet wird. Anschließend übernehmen wir Ihre Vertretung selbstverständlich auch vor Gericht.