Home / Liegenschafts- & Immobilienrecht
Erfahren Sie hier mehr über ...
Liegenschafts- & Immobilienrecht
Über das Rechtsgebiet
Wir sehen uns als Ihre Partner, von der Konzeptions- / Planungsphase an. Wir betreuen und vertreten Immobilienentwickler, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Hausverwaltungen sowie Immobilieninvestoren in der hochkomplexen Sparte des Liegenschafts- & Immobilienrechts beispielsweise in behördlichen Genehmigungsverfahren, in der Entwicklung und Ausgestaltung von Finanzierungskonzepten sowie selbstverständlich in der vertraglichen Betreuung und Durchführung.
Key Services
- Erstellung, Abwicklung und Durchführung von Liegenschaftskaufverträgen
- Erstellung, Abwicklung und Durchführung von Bauträgerverträgen
- Erstellung & Durchführung von Wohnungseigentumsverträgen
- Erstellung, Abwicklung & Durchführung von Dienstbarkeiten & Servituten
- Erstellung, Abwicklung & Durchführung von Baurechtsverträgen
- Erstellung, Abwicklung & Durchführung von Bestandverträgen
- Begründung von Wohnungseigentum & Vertretung bei Versammlungen
- Treuhandschaften (Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler RAK)
- Entwicklung & Erstellung von Finanzierungskonzepten / Modellen
- Vertretung in verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Verhandlungen mit Banken, Kaufinteressenten, sonstigen Parteien
- Vertragsmanagement & Laufzeitmanagement (Verwaltung)
- Vertragsdurchführung "Verbücherung" (Grundbuch, udgl.)
Über unsere Beratungstätigkeit
Unsere Kanzlei arbeitet nach den Regularien Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer in welchem unsere Kanzlei natürlicherweise Mitglied ist.
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer führt das sogenannte „Treuhandbuch“ und wurde zum Schutz der Abwicklung von Treuhandschaften nach § 10a Abs. 2 RAO errichtet. Das Treuhandbuch dient zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten der Rechtsanwälte nach § 10a RAO bei den Abwicklungen von Treuhandschaften, die von den in der Liste der Rechtsanwälte bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwälten übernommen wurden.
Unter einer “Treuhandschaft” sind ausschließlich alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Mandatsverträge zu verstehen, in deren Rahmen der Rechtsanwalt den schriftlichen Auftrag übernimmt, einen Geldbetrag oder Geldeswert zu verwahren und für den Fall des Eintrittes einer oder mehrerer bestimmter Bedingungen an einen oder mehrere Dritte auszufolgen, die dem Rechtsanwalt als Begünstigte genannt wurden; ebenso, wenn die Absicherung in der Treuhandeinrichtung gesetzlich angeordnet ist.
Ihr Geld wird auf ein eigens für dieses Rechtsgeschäft eingerichtetes Konto (Anderkonto) einbezahlt.
Sie bestimmen gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner, wann und an wen sowie auf welches Konto Beträge ausbezahlt werden. Die Treuhandschaft wird durch uns der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemeldet und dort in das Treuhandbuch eingetragen. Bei einer namentlich registrierten Treuhandschaft erhalten die Treugeber von der Tiroler Rechtsanwaltskammer eine Bestätigung über die Registrierung der Treuhandschaft. Sie erhalten von der kontoführenden Bank über jede Kontobewegung eine Buchungsmitteilung/Kontoauszug. Die Geldbewegungen unterliegen der stichprobenartigen Kontrolle durch die Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Wir als Treuhänder, die kontoführende Bank sowie die Tiroler Rechtsanwaltskammer sind zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet.
Es besteht Versicherungsschutz durch eine von der Tiroler Rechtsanwaltskammer abgeschlossene Vertrauensschadensversicherung. Damit sind Vermögensschäden der Treugeber gedeckt, soweit vom Treuhänder bewusst auftragswidrig über den im Rahmen der Treuhandschaft anvertrauten Treuhanderlag in Bereicherungsabsicht verfügt wurde.
In nahezu allen modernen Privatrechtsordnungen gilt der Grundsatz, dass das, was die Vertragsparteien vereinbart haben, als verbindlich anzusehen ist. Dies steht unter dem übergeordneten Prinzip der Vertragsfreiheit bzw. der Privatautonomie.
Die rechtlichen Angelegenheiten einer Person werden daher durch Rechtsgeschäfte gestaltet. Ein solches Rechtsgeschäft oder ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten. Mit dem Abschluss eines Vertrages erklären sich die Parteien einvernehmlich damit einverstanden, dass ein für sie verbindliches Recht entsteht, das als individuelle Rechtsquelle gilt.
Das zentrale Element jedes Rechtsgeschäftes oder Vertrages ist das Vorliegen übereinstimmender Willenserklärungen der Parteien. Obwohl viele Verträge auch mündlich geschlossen werden können, wird aufgrund der Notwendigkeit dieser Übereinstimmung schriftlichen Verträgen der Vorzug gegeben. Ein ausführlicher schriftlicher Vertrag, der von allen Parteien unterzeichnet ist, minimiert das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Notaren und Rechtsanwälten besteht darin, dass Notare nicht vor Gericht auftreten. Rechtsanwälte mit Prozesserfahrung haben daher den Vorteil, ihre Expertise aus der Prozessführung bei der Vertragsgestaltung einbringen zu können. Dies betrifft unter anderem die Formulierung von Klauseln, die auch vor Gericht Bestand haben, sowie die Gestaltung von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln oder die Einschränkung möglicher Schadenersatzansprüche.
Dank unserer Prozesserfahrung als Rechtsanwälte sind wir in der Lage, optimal zu beurteilen, welche vertraglichen Bestimmungen vor den Höchstgerichten Bestand haben und wie sie zu formulieren sind. Bei der Gestaltung solcher Klauseln spielen nicht nur rechtliche, sondern auch strategische Überlegungen eine Rolle. Durchdachte und rechtlich einwandfreie Verträge schützen Sie bestmöglich vor unerwarteten Überraschungen, Schadenersatzansprüchen oder Anfechtungen.
Die Kombination aus Wissen und Erfahrung sowohl im konsensualen Vertragsabschluss als auch in streitigen Auseinandersetzungen gibt Ihnen die Sicherheit, rundum bestens betreut zu werden.
Als prozesserfahrene Rechtsanwälte bieten wir Ihnen nicht nur das notwendige Fachwissen in der Vertragserstellung, sondern auch die wertvolle Erfahrung aus der Führung von Gerichts- und Schiedsverfahren.
Unser Ziel ist es, das Streitpotential von Anfang an zu minimieren, indem wir klare, faire und rechtssichere Vertragsformulierungen erarbeiten.
Die Expert:innen der PRESL Rechtsanwalt GmbH unterstützen Sie selbstverständlich bei der Erstellung, Anpassung, Entwicklung und Prüfung von Verträgen, wie etwa Kauf- & Bauträgerverträge nach BTVG, Wohnungseigentumsverträge, Baurechtsverträge (Superädifikat), Schenkungsverträge, Liegenschafts- und Immobilienkaufverträge, Finanzierungsverträge, Raumordnungsverträge, Mietverträge, Pachtverträge, General- & Subunternehmerverträge, Bestandverträge oder Benützungsvereinbarungen.
Ebenso Umfasst unsere Tätigkeit die treuhändige Abwicklung nach den Regulierungen des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer, die Einholung von sämtlichen, zur Durchführung benötigten Unterlagen, Bescheiden und behördlichen Freigaben (bsp. Erklärung nach TGVG) und zu guter Letzt die Durchführung des Vertrages beispielsweise im öffentlichen Grundbuch oder Firmenbuch. (Verbücherung)